Ein Facharzt ist am Freitag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung in Höhe von 942.000 Euro freigesprochen worden. Dem Chirurg wurde vorgeworfen, er habe seine Einkünfte aus Honoraren einer Salzburger Privatklinik von 2009 bis 2014 nicht versteuert. Er beteuerte seine Unschuld. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Der Mediziner arbeitete in dem angegebenen Zeitraum in der Klinik in Salzburg und war auch Betreiber und Gesellschafter einer Spezialklinik in Tirol. Sein Einkommen aus der Salzburger Privatklinik hätte er selbst versteuern müssen, lastete ihm die Staatsanwaltschaft Salzburg an.

Verteidiger Franz Essl entgegnete, sein Mandant sei "Arzt mit Leibe und Seele". Abgabentechnisch habe er sich auf die Rechtsmeinung von insgesamt drei Steuerberatern verlassen. Die Einkünfte aus der Privatklinik seien der Tiroler Spezialklinik zugeflossen und auch versteuert worden. Steuerrechtlich handle es sich um eine strittige Rechtsfrage, gab Essl zu bedenken.

Vergleich geschlossen

Mit dem zuständigen Finanzamt sei schließlich ein Vergleich geschlossen worden, damit sein Mandant in Ruhe als Arzt weiterarbeiten könne, erklärte der Verteidiger. Die Gesamtquote betrage 40 Prozent, der Chirurg habe in Raten rund 376.000 Euro zurückzuzahlen. "Mein Mandant leidet sehr unter der Situation. Er hat kein Geld eingesteckt", betonte Essl. "Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen und ist freizusprechen."

Der Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Philipp Grosser, begründete den Freispruch damit, dass eine subjektive Tatseite nicht nachweisbar sei. Gegen den Chirurg war eine anonyme Anzeige eingebracht worden. Zunächst wurde auch sein Steuerberater wegen Beitragstäterschaft mitangeklagt. Er hat eine Beschwerde gegen die Anklage eingebracht, es wurde weiter gegen ihn ermittelt. Deshalb saß heute nur der Arzt vor Gericht. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, der Vertreter des Finanzamtes nahm Bedenkzeit. Deshalb ist der Freispruch nicht rechtskräftig.