Zahlreiche Leih-E-Scooter sind seit knapp einem Jahr in Wien und auch in anderen österreichischen Städten unterwegs. Hinzu kommt eine große Anzahl an E-Scootern in Privatbesitz: Rund 25.000 E-Scooter wurden nach Angaben des Verbands der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) im Jahr 2018 verkauft, für 2019 wird mit rund 30.000 verkauften E-Scootern gerechnet.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV)rechnet damit, dass sich allein heuer mehr als 1.000 E-Scooter Fahrer auf Österreichs Straßen verletzen.  „Damit sich E-Scooter dauerhaft als eine bereichernde, sichere neue Mobilitätsform etablieren können, ist noch viel Informationsbedarf gegeben und Bewusstseinsbildung erforderlich", erläutert Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV.

Die rechtlichen Bestimmungen im Überblick

Darf ich am Gehsteig fahren?

Nein, E-Scooter sind seit dem 1.06.2019 dem Fahrrad gleichgestellt. Für die Fahrt mit dem E-Scooter ist daher die Radinfrastruktur – bzw. sofern diese nicht vorhanden ist die reguläre Fahrbahn – zu verwenden.


Wie muss mein E-Scooter ausgerüstet sein, um StVO-konform zu sein?

Erforderlich sind mindestens eine Bremse, Rückstrahler (nach hinten rot, nach vorne weiß, zur Seite gelb) sowie bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorne und hinten Licht.


Wie hoch ist die erlaubte Promillegrenze bei der E-Scooter Nutzung?

Die Nutzung eines E-Scooters ist ab einer Alkoholisierung in der Höhe von 0,8 Promille strafbar. Abhängig vom Grad der Alkoholisierung ist mit einem Strafrahmen von € 800,- bis € 5.900,- zu rechnen.


Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein, zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.


Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine mit dem E-Scooter unterwegs sein?

Ab einem Alter von 12 Jahren dürfen Kinder ohne Aufsicht mit einem E-Scooter unterwegs sein. Jüngere Kinder müssen entweder im Besitz eines Radfahrausweises sein oder von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Zudem gilt bis zum Alter von 12 Jahren bei der Nutzung von E-Scootern die Helmpflicht.

Jeder Vierte fährt am Gehsteig


Im Zuge von Beobachtungen des KFV (1.500 Fahrer) zeigte sich, dass E-Scooter Fahrer durchschnittlich mit einer Geschwindigkeit von 15,1 km/h unterwegs sind. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug im Rahmen der Beobachtungen 31 km/h. Die Helmtragequote liegt gemäß der neuen KFV-Beobachtung aktuell bei drei Prozent, wobei Nutzer von privaten E-Scootern wesentlich häufiger einen Helm tragen (zehn Prozent) als Nutzer von Leih-E-Scootern (zwei Prozent). Wenn eine Infrastruktur bestehend aus einem Radweg, der Fahrbahn für den Mischverkehr und einem Gehsteig vorhanden ist, wählen 73 Prozent der E-Scooter Fahrer den Radweg, 23 Prozent nutzen verbotenerweise den Gehsteig. Was sich im Rahmen der Beobachtungen ebenfalls zeigte: Bei drei Prozent aller beobachteten Fahrten waren zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs. 

Viele Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern

In einer Befragung unter mehr als 500 E-Scooter Nutzern gaben 14 Prozent der Teilnehmer an, dass sie bereits einen Konflikt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer – besonders häufig mit Fußgängern oder Radfahrern – hatten. 17 Prozent der befragten E-Scooter Nutzer haben bereits eine Situation erlebt, in der ihr E-Scooter – etwa aufgrund von Nässe, Unerfahrenheit oder der Geschwindigkeit – nicht mehr kontrollierbar war. Und: Zwei Drittel der E-Scooter Nutzer würden zudem befürworten, dass E-Scooter nur auf gekennzeichneten Abstellflächen bzw. Fahrradabstellanlagen abgestellt werden dürfen.

Großer Informationsbedarf

Was aus der Befragung ebenfalls hervorgeht ist, dass hinsichtlich des Wissens rund um die geltenden rechtlichen Bestimmungen noch großer Informationsbedarf besteht. So weiß etwa nur jeder vierte E-Scooter Nutzer, dass man erst ab einem Alter von 12 Jahren alleine mit einem E-Scooter fahren darf (darunter nur mit Radfahrausweis) und nur rund 28 Prozent haben Kenntnis darüber, dass für Kinder bis 12 Jahre beim E-Scooterfahren die Helmpflicht gilt. Empfohlen wird der Helm für alle Fahrer.

Auch im Hinblick auf Ausstattungsvorschriften, Promillegrenzen und der Frage, ob auf dem Gehsteig mit dem E-Scooter gefahren werden darf, herrscht nach wie vor Unklarheit in der Bevölkerung. „Seit Juni dieses Jahres sind E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt – womit das Fahren am Gehsteig verboten ist. Aus unserer Befragung geht jedoch hervor, dass jeder Fünfte glaubt, dass die Nutzung des Gehsteigs mit dem E-Scooter erlaubt ist.