Der Prozess gegen einen mittlerweile 17 Jahre alten Burschen, der am 11. Mai 2018 im Ditteshof in Wien-Döbling eine Siebenjährige getötet hat, muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH ) entschieden. Grund dafür war ein Verfahrensfehler des Erstgerichts. Zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des Schülers hätte ein "Obergutachten" eines dritten Psychiaters eingeholt werden müssen.