Die Staatsanwaltschaft sieht einen Mordversuch und hat aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens die Einweisung in eine Anstalt beantragt. Der Prozess wurde teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das mittlerweile geschiedene Paar hatte 2009 geheiratet, das gemeinsame Kind ist neun Jahre alt. Die Beziehung sei laut Anklage von Gewalt, Kontrolle und Erniedrigung geprägt gewesen. Schließlich trennte sich die Frau, der Verlassene wollte das aber nicht akzeptieren und soll ihr - auch als bereits ein Kontaktverbot bestand - ständig nachgestellt haben.

Am 7. Mai des Vorjahres soll der Mann vor dem Geschäft, in dem die Frau arbeitete, mit dem Auto hupend auf- und abgefahren sein. Die 32-Jährige schrieb ihrem Schwager noch eine SMS, dass sie ein "ungutes Gefühl" habe. Schließlich kam ihr Ex in den Laden und ließ sich nicht bewegen, diesen wieder zu verlassen.

Gegen Kopf getreten

Als die Frau ihn stehen ließ und in den hinteren Bereich des Geschäftes ging, sei er ihr laut Staatsanwaltschaft gefolgt, habe sie mit einem wuchtigen Schlag zu Boden geschleudert und mit der Ferse zehn bis 15-mal gegen den Kopf getreten. Als die Chefin des Opfers, die die Tat mitansehen musste, die Rettung alarmierte, soll er zu ihr gesagt haben: "Die Rettung braucht die nicht mehr." Dann wartete er vor dem Geschäft an einer Bushaltestelle auf die Polizei und ließ sich festnehmen.

Das Opfer erlitt zahlreiche Brüche am Kopf und liegt seither im Wachkoma. Der Angeklagte, der am Dienstag von vier Justizwachebeamten in den Gerichtssaal eskortiert wurde, leidet laut einem Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner an einer chronischen paranoiden Schizophrenie und sei deswegen nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Versuchter Mord

Als Anlassdelikt sieht die Anklagebehörde einen versuchten Mord. Der Verteidiger sprach zwar von einer "absolut furchtbaren und entsetzlichen Tat", hält sie aber nur für einen versuchten Totschlag. Er verwies zudem darauf, dass sein Mandant reumütig geständig und bisher unbescholten sei.

Bereits am Vormittag wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Geplant war, dass die psychiatrische Gutachterin und Zeugen gehört werden. Die Entscheidung der Geschworenen fiel schließlich am späten Nachmittag einstimmig: Der 30-Jährige wurde wegen der versuchten Tötung und gerfährlicher Drohnung schuldig gesprochen. Laut Gutachten ist er allerdings nicht zurechnungsfähig. Wegen seiner weiterhin bestehenden Gefährlichkeit erfolgte die Einweisung in eine Anstalt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.