Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte werden nach gängiger Praxis von den Staatsanwaltschaften eingestellt, die Fälle werden fast ausnahmslos nicht gerichtsanhängig. Das hat eine Studie des Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) unter der Leitung der Wiener Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf ergeben, die am Freitag im Justizministerium vorgestellt wurde.