Am 19. Dezember muss sich am Wiener Straflandesgericht jener 16-Jährige wegen Mordes verantworten, der vor einem halben Jahr im Dittes-Hof in Döbling das siebenjährige Nachbarskind Hadishat getötet haben soll. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn Montagnachmittag bekannt. Den Geschworenenprozess wird Richter Daniel Rechenmacher leiten.

Laut Anklage wies der 16-Jährige zum Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung auf. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben. Neben der Verurteilung wegen Mordes spricht sich der Staatsanwalt auch für die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

Der Prozess wird unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Im gesamten Straflandesgericht wird es ein Film- und Fotoverbot geben, sagte Salzborn.

Im Dittes-Hof lebten Täter und Opfer fast Tür an Tür
Im Dittes-Hof lebten Täter und Opfer fast Tür an Tür © (c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)

Geheime Mordgedanken

Ende 2017 begann der Beschuldigte laut Anklage, sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen. "Er malte sich unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte, schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer in Frage. Damit wollte er den Hals eines anderen Menschen durchtrennen, denn der Angeklagte wollte Blut sehen", so der Staatsanwalt.

Schon vor dem Verbrechen schrieb der 16-Jährige in Chats: "Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin." Jenes Messer, mit dem er das Mädchen getötet haben soll, brachte er zwei Mal in seine Schule mit. Auch eine Eisenstange war eine Woche lang in seinem Rucksack. Grund: "Ich hasse Menschen, es hätte jeden treffen können."

Zum Tatzeitpunkt am 11. Mai war der Verdächtige mit seinem Opfer alleine in der Wohnung der Eltern. Dabei formte sich bei dem Verdächtigen, "der Wille, seine Mordfantasien in die Tat umzusetzen". Daraufhin habe er sein Opfer zuerst derartig gewürgt, dass dieses "vor Schock erstarrt" stehen blieb. Er brachte sie in die Dusche ins Badezimmer, da er damit rechnete, "dass die Siebenjährige stark bluten werde".

Dann stach der Verdächtige laut Anklage zu. "Hadishat schrie auf, woraufhin er das Messer tiefer in ihren Körper rammte. Der Schrei löste beim Angeklagten Stress aus. Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört." Um ihr den Kopf abzutrennen, führte er zudem "Sägebewegungen" durch. Als sie sich nicht mehr rührte und der Festgenommene auf ihren toten Körper blickte, "fühlte er weder Reue noch Mitleid, seine Gedanken galten nur der Beseitigung der Leiche".