Nicht schlecht staunte ein Wiener, als ihm dieser Tage eine Strafverfügung ins Haus flatterte. Das berichtet heute.at. Weil die Marke des Erzeugers an seinem Smart nicht vollständig sichtbar war, wird der Mann nun zur Kasse gebeten. 60 Euro Strafe muss er dafür bezahlen oder ersatzweise für 12 Stunden ins Gefängnis.

Was skurril klingt, ist aber gesetzeskonform. Im Kraftfahrgesetz heißt es nämlich: "Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein."

Der Wiener hat das Auto bereits ohne Logo von einem Autohändler gekauft. Der Vorbesitzer wollte ein "clearing", was bedeutet, dass die Marke des Erzeugers und andere Aufschriften auf dem Auto entfernt werden.

"Clearing" ist ein Trend, der gerade im Tuning-Bereich boomt,  und Werkstätten für ihre Kunden ganz normal anbieten. Doch Achtung: Der Händler kann dabei aber nicht belangt werden, da immer der Zulassungsbesitzer und der Lenker dafür Sorgen tragen müssen, dass das Logo erkennbar ist.

Öamtc-Rechtsexperte Nikolaus Authried warnt außerdem, dass in Fall der Missachtung Strafen bis zu 6000 Euro verhängt werden können. Das Gesetz sei kein totes Recht: "Strafen kommen durchaus vor, wenn auch selten", sagt Authried. Der Sinn dahinter sei, dass alles was ein Auto besser erkennbar mache wichtig sei bei der Ahndung von Strafen.