Im Landesgericht Wiener Neustadt ist am Freitag ein 18-Jähriger Bekannter von Beran A. - jenem 20-Jährigen, der mutmaßlich einen Anschlag auf das am 9. August 2024 vorgesehene Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant haben dürfte - zu einer zweijährigen unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Luca K. wurde zwei Tage vor dem Konzert festgenommen, seitdem sitzt er in U-Haft. Diese Zeit wird ihm nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verurteilt wurde Luca K. für das Vergehen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation. Er hatte Propagandamaterial der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ geteilt und dem Wien-Attentäter gehuldigt. Dazu bekannte sich der Angeklagte im Wesentlichen auch schuldig. Nicht Teil der Anklage war eine Luca K. zunächst unterstellte Beteiligung an Anschlagsplänen gegen den zweiten von insgesamt drei vorgesehenen Auftritten von Taylor Swift im Happel-Stadion im vergangenen August. Sein Mandant sei auch nicht der engste Freund von Beran A. gewesen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor wegen Terror-Verdachts ermittelt: „Der war einer von mehreren in einem Freundeskreis, dem er sich angeschlossen hatte“, betonte Verteidiger Michael Dohr.

„Sehe das Leben jetzt ernster“

Zu den Vorwürfen bekannte sich der 18-Jährige auch schuldig. „Heute sehe ich das alles als Fehler. Ich bin froh, dass ich in Haft gekommen bin. Ich habe eine Tochter bekommen, ich sehe das Leben jetzt ernster“, gab sich der Angeklagte geläutert.

Luca K. hatte Propagandamaterial der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) geteilt und dem Wien-Attentäter gehuldigt, der am 2. November 2020 im Namen des IS in der Bundeshauptstadt vier Menschen erschossen hatte. Inzwischen sehe er ein, „dass es ein Wahnsinn war, den Attentäter zu loben“, so sein Verteidiger Michael Dohr. Laut Anklage existiert ein Video, in dem Luca K. dieselbe Pose einnahm wie jener Attentäter bei seinem Bekenntnis-Posting kurz vor dem Anschlag. Den Attentäter habe er nicht gut gefunden und die Pose nur unbewusst eingenommen, sagte er heute. „Sowas unterstütze ich nicht und sowas verabscheue ich“.

Treueschwur?

Einzig zum angeklagten Treueschwur auf den Kalifen des IS, den er gemeinsam mit einem anderen jungen mutmaßlichen Islamisten gemacht haben soll, bekannte er sich nicht schuldig. „Den kann er gar nicht ableisten, weil er kann ja kein Arabisch“, sagte Dohr in seinem Eingangsstatement.

IS wäre „wie eine Droge“ gewesen

Während seiner Befragung zeichnete der Angeklagte weiter ein entradikalisiertes Bild von sich selbst. Er konvertierte 2022 – zuvor ohne Bekenntnis – zum Islam, und dürfte diesen sehr streng ausgelebt haben. So habe er etwa seiner damals nach islamischem Recht verheirateten Frau befohlen, zur Vollverschleierung auch Handschuhe zu tragen. Heute sei er gläubiger Moslem, sagte er auf die Frage eines Schöffen. Aber: „Ich will so leben wie auch andere Muslime in Österreich leben, die keine Terroristen sind“.

Wie es überhaupt passiere, dass sich jemand aus einem nicht maßgeblich religiösen Elternhaus derart radikalisiere, wollte sein Verteidiger wissen. „Das passiert, wenn man öfter draußen unterwegs ist und Leute kennenlernt“, meinte der Angeklagte. Aber „jetzt bin ich von dem Umfeld weg“, so der Angeklagte. Der IS sei für seinen Mandanten „wie eine Droge“ gewesen, so sein Verteidiger.

Deradikalisierungsverein

Einen „positiven Eindruck“ machte der Angeklagte auf den heute als Zeugen geladenen Vertreter des Deradikalisierungsvereins DERAD, der diesen seit Ende letzten Jahres betreut. Luca K. habe – anders als viele andere – nicht versucht, seine früheren Haltungen „kleinzureden“ oder zu relativieren. Sticker, die bei dem Angeklagten gefunden worden waren, seien „eindeutig dem IS oder Al-Qaida zuzuordnen“. In dem Milieu sei auch bekannt, dass diese Inhalte strafbar sind. Eine „Garantie“, dass dieser entradikalisiert sei, könne aber nicht – grundsätzlich nie – abgegeben werden. Zu beobachten sei, in welchen Kreisen er sich nach einer etwaigen Enthaftung aufhalte.

Chatauswertungen

Luca K. sei „auch ein trauriges Beispiel, für die vermehrt stattfindende Radikalisierung Jugendlicher in Österreich“, betonte der Staatsanwalt in seinem kurzen Eingangsstatement. Dass der Angeklagte ein IS-Mitglied sei, ergebe sich aus den bei ihm festgestellten Gegenständen und Chatauswertungen. „Zu den meisten Sachen ist er geständig, er sagt er ist da reingerutscht“, so der Staatsanwalt.

Er habe sich durch die „sogenannten sozialen - eher asozialen - Medien“ radikalisiert, schilderte Dohr. „Keiner kann behaupten, dass er mit 16, 17 eine gefestigte Persönlichkeit hat“, weshalb der IS gezielt Junge zu rekrutieren versucht. In der Tewhid-Moschee habe er sich dann mit anderen „zusammengerottet“.

„Keine besondere Freundschaft“

Mit Beran A. verbinde ihn hingegen „keine besondere Freundschaft“. Das große Medieninteresse – der Schwurgerichtssaal in Wiener Neustadt war gut gefüllt – habe aber nichts mit den Vorwürfen zu tun, denen Luca K. sich heute ausgesetzt sieht, betonte dessen Verteidiger.

Bühnenaufbau „war sein Job“

Kein Thema in der 22-seitigen Anklageschrift ist die Luca K. zunächst unterstellte Beteiligung am mutmaßlich geplanten Anschlag auf das Swift-Konzert. „Es gibt überhaupt keinen Hinweis, dass er an Anschlagsplänen beteiligt gewesen wäre“, so Dohr. Sein Mandant habe zwar beim Bühnenaufbau im Vorfeld der Swift-Termine mitgearbeitet, aber „nicht aus terroristischen Motiven, sondern weil das einfach sein Job war“.

Luca K. sei auch nicht der engste Freund von Beran A. gewesen, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor wegen Terror-Verdachts ermittelt: „Der war einer von mehreren in einem Freundeskreis, dem er sich angeschlossen hatte.“ Zu Mittag kam das Urteil: Zwei Jahre Haft.