Mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler brüten in ganz Österreich seit Wochenbeginn über ihren schriftlichen Maturaklausuren. Nach Mathematik am Donnerstag steht am Freitag Englisch auf dem Prüfungsplan. Einen deutlichen Startvorteil haben dabei jene, die bereits im Jahreszeugnis eine gute Note im jeweiligen Prüfungsfach erreicht haben. Denn seit der Coronazeit gilt die Regelung, dass sich das Matura-Ergebnis zu gleichen Teilen aus der Klausur- und der Jahresnote zusammensetzt. Bei einem Gesamtergebnis zwischen zwei Noten, „zieht“ die Klausurnote.

De facto führt das dazu, dass man mit einem Sehr gut, einem Gut oder einem Befriedigend im Jahreszeugnis im jeweiligen Fach bei der Matura kaum noch durchfallen kann. Nachdem aber rasch Fälle auftauchten, in denen Prüflinge aufgrund guter Jahreszeugnisse bei der Zentralmatura nur noch leere Antwortzettel abgaben, besserte das Ministerium bereits 2021 nach und zog eine weitere Hürde ein. Seither müssen für einen positiven Abschluss bei der schriftlichen Maturaklausur zumindest 30 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden.

Dehnbare „aktive Mitarbeit“ bei der Matura

Bei den mündlichen Maturaprüfungen, die auf die schriftliche Zentralmatura folgen, wurde eine solche Verschärfung allerdings nie vollzogen. Auch hier setzt sich seit der Pandemie das Endergebnis zu gleichen Teilen aus Prüfungs- und Jahresnote zusammen. Einzige Einschränkung: Die Schülerinnen und Schüler müssen an der mündlichen Prüfung eine „aktive Mitwirkung“ an den Tag legen. „Das Problem ist aber, dass dieser Begriff unzureichend ist“, sagt AHS-Lehrergewerkschafter Herbert Weiß. „So hat ein Gericht festgestellt, dass dafür schon genügt, wenn man die Angaben vorliest und dann zu Protokoll gibt, dass man dazu nichts sagen kann. Das kann es einfach nicht sein. “

Herbert Weiß vertritt die Interessen von 21.000 Pädagogen
Herbert Weiß drängt auf eine Neuregelung zur Bewertung der mündlichen Matura © APA

Die Lehrergewerkschaft drängt deshalb auf eine neue Regelung. „Aus dem Kollegenkreis vernehmen wir ständig Unmut, weil es immer wieder Fälle gibt, in denen Maturantinnen und Maturanten bei der mündlichen Matura keine Fragen mehr beantworten“, sagt Weiß. Ein Vorgang, der nicht nur die Reifeprüfung an sich entwerte, sondern auch Frust bei den Pädagogen erzeuge, die viel Arbeit in die Vorbereitung der Aufgaben stecken.

Mindesterfolgsquote als mögliche Lösung

Im Bildungsministerium kennt man das Problem und verspricht eine Lösung. So soll jedenfalls der Begriff der Mitwirkung konkretisiert werden, heißt es aus dem Büro von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Denkbar sei auch, ähnlich der Regelung bei den schriftlichen Klausuren eine Mindesterfolgsquote einzuziehen.

Von einer reinen Prozentquote bei den mündlichen Prüfungen rät man in der Lehrergewerkschaft allerdings ab. „Es wäre im Zuge eines Prüfungsgesprächs nur schwer feststellbar, wann genau die 30 Prozent erfüllt wären“, sagt Weiß. Eine mögliche Lösung wäre für den Lehrervertreter eine Regelung, wonach zumindest einer der drei Teile, aus denen jede mündliche Maturaprüfung besteht (Reproduktion, Transfer und Reflexion), positiv bewältigt werden muss. „Das wäre dann auch mit Blick auf die schriftlichen Klausuren eine ausgewogene Lösung.“