Die Verhandlung wegen der Entlassung einer Volksschullehrerin, die in Sozialen Medien unter dem Profilnamen „Orgasmus-Päpstin“ Sexualberatung gibt, ist am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht weitergegangen. Der von der Bildungsdirektion Oberösterreich vorgelegte Vergleich wurde von der Pädagogin nach Monaten des Überlegens nicht angenommen. Denn das Berufsverbot als Lehrerin in Oberösterreich wolle sie nicht akzeptieren und daher lässt sie es auf einen Prozess ankommen.
Sie will Job zurück
„Orgasmus-Päpstin“: Lehrerin wehrt sich weiter gegen Entlassung
Ein Vergleich ist gescheitert. Die 48-Jährige sieht in ihrer Tätigkeit in Sozialen Medien nichts Anrüchiges
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