Nachdem die Bildungsdirektion Oberösterreich sie wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ entlassen hatte, ist eine Volksschullehrerin vor das Arbeitsgericht gezogen. Beide Seiten wollen nun nochmals über einen Vergleich reden. Dennoch: Für die Bildungsdirektion komme es nicht infrage, dass die Frau wieder unterrichte, stellte deren Anwalt in der vorbereitenden Tagsatzung am Dienstag klar und forderte zudem einen medialen Maulkorb.