Nachdem die Bildungsdirektion Oberösterreich sie wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ entlassen hatte, ist eine Volksschullehrerin vor das Arbeitsgericht gezogen. Beide Seiten wollen nun nochmals über einen Vergleich reden. Dennoch: Für die Bildungsdirektion komme es nicht infrage, dass die Frau wieder unterrichte, stellte deren Anwalt in der vorbereitenden Tagsatzung am Dienstag klar und forderte zudem einen medialen Maulkorb.
Gab Schülern Sextipps
„Orgasmus-Päpstin“ und Land Oberösterreich ziehen Vergleich in Betracht
Die Lehrerin gab sich in sozialen Netzwerken als Sexualberaterin für Schüler aus und wurde daraufhin von der Bildungsdirektion suspendiert. Jetzt wird über einen Vergleich diskutiert.
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