Die entlassene Pädagogin hat ihren früheren Arbeitgeber, die Bildungsdirektion, geklagt. „Sie will ihren Job als Lehrerin zurück“, sagt ihr Anwalt Marcus Hohenecker gegenüber den „Oberösterreichischen Nachrichten“. Die 48-Jährige sei zu Unrecht entlassen worden. Es gehe um die Frage, „wo hört das Arbeitsverhältnis auf, wo fängt der Privatbereich an“. Und die Weisung der Bildungsdirektion, die Profile als „Orgasmuspäpstin“ zu löschen, greife in den Privatbereich ein. Die Klägerin geht nun dagegen vor - mit dem Ziel, wieder unterrichten zu dürfen.
Prozess in Linz
„Orgasmuspäpstin“ will wieder als Lehrerin arbeiten
Eine 48-Jährige unterrichtete an einer Mühlviertler Volksschule und wurde von der Bildungsdirektion entlassen, weil sie nebenberuflich als „Orgasmuspäpstin“ in sozialen Medien auftrat: Am Donnerstag wird der Fall am Landesgericht Linz verhandelt.
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