Im neuen Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ wurden auch Maßnahmen gegen Upskirting, also das unerlaubte Fotografieren des Intimbereichs, vorgestellt. Doch nun drängt sich die Frage auf: War denn das in Österreich bisher nicht verboten? Bot die Rechtsprechung keine andere Möglichkeit, die Privatsphäre und Intimzone zu schützen?