Warum das "verjährte" Grasser-Urteil ein Ärgernis ist
Auch abseits des Einzelfalls geht in zu vielen Prozessen zu wenig weiter. Die Justiz hat Handlungsbedarf.
Man möchte fast sagen, das Urteil ist buchstäblich verjährt: Mehr als ein Jahr lang musste Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf die schriftliche Ausfertigung jenes Richterspruchs warten, der ihn - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilte. Wegen Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung in der Causa Buwog, wie es damals hieß - im Dezember 2020.
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