Jugendsünde. Eines dieser Worte, die leicht gesagt werden und daher umso schwerer zu ertragen sind. Es lenkt von der Dimension der Tat ab – denn für eine Mode- oder Parksünde musste noch niemand in den Beichtstuhl oder gar vor den Richter. Es suggeriert Verjährung, weil es die Distanz auf der Zeitachse betont. Vor allem aber überdeckt es, was Recht ist: die Strafmündigkeit mit 14.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.