Seit Jahresanfang müssen die Parteien „gläserne Kassen“ haben. Ob man wirklich ungefiltert in die Konten der Parteizentralen hineinschauen kann, wird sich erst zeigen, wenn der Rechnungshof die Namen und Postleitzahlen der zahlungswilligen Unterstützer veröffentlicht. Spenden über 150 Euro müssen vier Wochen nach Ablauf eines Vierteljahres den Kontrolloren gemeldet werden. Einzelspenden über 500 Euro hat der Rechnungshof unverzüglich zu veröffentlichen.