Wer in Österreich als Ghostwriter wissenschaftliche Arbeiten fabriziert, um seinem Auftraggeber zu einem akademischen Abschluss zu verhelfen, macht sich seit Kurzem strafbar. Der Gesetzgeber beharrt darauf, dass ausschließlich eigenständige Leistungen zu einem erfolgreichen Studienabschluss führen können. Das ist nicht nur rigide, sondern fernab von jedem fortschrittlichen pädagogischen Denken. Folgte man diesem, könnte man darauf hinweisen, dass die Beauftragung eines Ghostwriters durch einen Studenten doch eine Reihe von Kompetenzen erfordert, die anerkannt werden sollten. Immerhin muss die gemeinsam mit dem Betreuer formulierte Forschungsfrage korrekt an den Ghostwriter weitergegeben werden, der Kandidat sollte sich die Grundthesen der nicht von ihm verfassten Arbeit in einem Maße aneignen, dass er darüber eine knappe Auskunft geben kann, ja, man könnte sich auch vorstellen, dass die Verteidigung einer Dissertation darin besteht, dass Prüfer, Kandidat und Ghostwriter einträchtig das vorliegende Elaborat kritisch reflektieren und etwaige Schwachstellen erörtern. Der Ghostwriter zahlt keine Strafe, sondern bekommt das wohlverdiente Honorar, der Student darf sich mit dem heiß ersehnten Doktortitel schmücken und der Prüfer kann sich in dem Gefühl sonnen, ungemein aufgeschlossen und modern zu sein.