Wer gesund und leistungsfähig ist und sich nur deswegen nicht für einen Job bewirbt, weil der Arbeitgeber eine Schutzimpfung gegen Covid-19 voraussetzt, ja, dem kann das AMS das Arbeitslosengeld streichen. Kein amtlicher Erlass sei das, betonte man am Donnerstag im Büro von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), rechtlich würde sich gar nicht ändern – nur ein formloses Schreiben als Antwort auf die Fragen des AMS, wie es mit derartigen Fällen umgehen soll habe Kocher geschickt.