Dass der Gesetzgeber in aller Eile den Pflegeregress abgeschafft hat, war dem Wahlkampf geschuldet. Dass er es so getan hat, dass in der Folge in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich mit Altfällen umgegangen wurde, weil es keine Übergangsbestimmungen gibt, war ein handwerklicher Fehler, der von Sozialministerin Beate Hartinger-Klein nicht korrigiert wurde.