Leserbriefe zu Pro & Kontra: „Soll die steirische Hymne modernisiert werden?“, 19. 1.
Betrachten wir die Doppelbenennung der Steiermark/Štajerska und Kärnten/Koroška auf österreichischer und slowenischer Seite sowie die Nennung historischer Gegebenheiten im Dachsteinlied ganz neutral als das was sie sind: Ausdruck unseres gemeinsamen Erbes und damit in jeder Weise europäisch–zukunftsorientiert. Mag. Gerald Russow, Stübing
Blick zurück
Auch vor 20 Jahren war vom Mitsingen unserer Hymnen kaum mehr die Rede, während bei großen Sportereignissen fleißig die österreichische Fahne geschwungen wurde und die Sieger am Podest zum Klang der Hymne die Lippen anstandshalber bewegten. Und so ist es bis heute geblieben. Offensichtlich haben die hehren Worte von Freiheitsliebe und Treueschwüren ausgedient. Es bedarf wieder schrecklicher Zeiten und großer Not, um diese Worte wieder in den Mund nehmen zu wollen. Ob landesgesetzliche Niederschriften daran etwas ändern können, darf bezweifelt werden.
Vor 20 Jahren gab es schon Versuche, den Text zu ändern. Ich bilde mir ein, diese damals am Runden Tisch gekippt zu haben: Man schrieb das Jahr 2004, das EU-Beitrittsjahr Sloweniens. Und ich war fest der Meinung, dass man die Beseitigung von Schlagbäumen nicht mit einer Beschneidung eines geschichtsträchtigen Liedtextes beantworten sollte. Als neugieriger Feldforscher diesseits (Steiermark) und jenseits (Štajerska) der Grenze gefiel mir die beanstandete Strophe als Beispiel des über alle Staatsgrenzen hinweg gelebten Zusammenklanges mittels eines Liedtextes. Und ich forderte unverfroren, die erste Strophe unserer Landeshymne zusätzlich in slowenischer Sprache einzufügen. Daraus wurde natürlich nichts, denn am Runden Tisch herrschte die Meinung: Das bringen wir nie durch … Hermann Härtel (Volksliedforscher), Deutschfeistritz
Völkerverbindend
Die Steiermark erstreckt sich rein geschichtlich ganz einfach korrekterweise bis in das heutige Staatsgebiet von Slowenien. Es ist daher keinerlei Anmaßung, sondern im Gebiet der Steiermark leben Österreicher und Slowenen, man sollte das positiv und völkerverbindend sehen. Mit der Anerkennung der Staatsgrenzen ist klar geregelt, dass man dieses Gebiet nicht nach Österreich „zurück“ will, sondern man besingt die Steiermark. Mit dem gleichen Argument ist der Fürstenstein auf slowenischen Zahlungsmitteln, obwohl der Fürstenstein wahrscheinlich sogar fränkischen Ursprungs ist. Ich begrüße daher den Vorstoß der steiermärkischen Landesregierung, weil er fachlich richtig ist.
Ilmar Tessmann, Eberstein
Keine Verbesserung
Klein fängt es an, da soll unsere alte Landeshymne in der Verfassung festgeschrieben werden, bei dem nicht ganz richtigen Text sozusagen ein geistiger Landbesitz! Unsere Nachbarn, die Slowenen, bei der EU so wie wir, sehen das irgendwie als Besitzstörung an. Muss das sein, Leute, wir sind in Europa – schon vergessen? Und zusammenhalten ist auch notwendig in so unerfreulichen Zeiten wie diesen.
Wie ich das mit der Hymne gehört habe, dachte ich, ich habe etwas verschlafen und die Steiermark ist aus der EU ausgetreten. Aber wer weiß, was noch alles kommt, es ist so wie mit den Geistern, die man zu Hilfe ruft, weil man glaubt, es passt gar nichts, die man aber nicht mehr so leicht loswird, und besser wird es auch nicht. Daniela Pollhammer, Spielberg
Geschichte
Geht’s noch? Im slowenischen Außenministerium müssen völlig Ahnungslose an entscheidenden Stellen sitzen. Als Slowenien seine Unabhängigkeit erklärte, trugen die Panzer der Volksbefreiungseinheiten in der Untersteiermark den steirischen Panther. Vor ein paar Jahren ließ man sich wie selbstverständlich für die „Spodnja Štajerska/Untersteiermark“ sogar die Bezeichnung „Steirisches Kürbiskernöl“ rechtlich schützen, wie man in einer Diplomarbeit von Brigitte Reif nachlesen kann. Ich habe Freunde in Pettau/Ptuj, die kein Wort Deutsch sprechen, sich jedoch als Steirer fühlen und stolz darauf sind. Wir sollten die verbindende Kraft der (alten) Steiermark in einem heutigen Europa nützen, anstatt wertlos Ungemach zu schüren. Jochen Nußmüller, MBA MPA, Graz
Minderheitenschutz
Viel wichtiger als diese Diskussion ist die Tatsache, dass den Slowenischsprachigen in Österreich völlig zu Recht verfassungsrechtlich garantierter Minderheitenschutz zukommt. Umgekehrt wird dies den Deutschsprachigen in Slowenien, übrigens im Gegensatz zu den dort lebenden Ungarisch- und Italienischsprachigen, beharrlich verweigert. Beschämend ist, dass dieser Minderheitenschutz von offizieller österreichischer Seite dem völkerrechtlichen Grundsatz der Reziprozität folgend nicht konsequent durchgesetzt wird. Ein solcher fairer Ausgleich würde viel mehr zu einer nachhaltigen Völkerverständigung beitragen als anlassbezogene Unmutsäußerungen in Unkenntnis der Fakten. Mag. Ulf Schulze-Bauer, Fürstenfeld