„Ich war doch nur zehn Minuten im Supermarkt“ – da war es schon zu spät. Ein Passant hörte das Wimmern, sah den hechelnden Hund auf dem Rücksitz – und schlug schließlich die Autoscheibe ein, um das Tier zu retten. Der Besitzer kam wenig später zurück, verwundert über den Aufruhr, der sich inzwischen um sein Auto herum gebildet hatte. Dies ist es kein Einzelfall – sondern leider bitterer Alltag im Sommer.

Heißer Asphalt: Bereits bei 41 Grad Verbrennungsgefahr

Was leider vielen auch zu wenig bewusst ist: dass Asphalt bei diesen Temperaturen rasch 50 bis 70 Grad erreichen kann.  Bereits bei 41 Grad Celsius besteht für Hunde eine hohe Verbrennungsgefahr. Hunde können sich rasch die Pfoten verbrennen, was sehr schmerzhaft für die bedauernswerten Vierbeiner ist. Selbst ein kurzer Aufenthalt auf heißem Asphalt kann zu schmerzhaften Verletzungen führen.  Besonders gefährdet sind junge, alte oder gesundheitlich angeschlagene Hunde, da ihre Pfoten empfindlicher sind. 

Tierschutzvereine warnen dringend davor, Hunde bei Sommerhitze im Auto zurückzulassen. Das Fahrzeug kann sich demnach bei hohen Temperaturen derart erhitzen, dass "der Hund einen Hitzschlag erleidet und durch multiples Organversagen stirbt", sagte Vier-Pfoten-Heimtierexpertin Julia Eppinger. Gerade, wenn ein Auto in der Sonne steht, können die Temperaturen im Inneren rasant in tödliche Höhen schießen.

"Bei sommerlichen 28 Grad Außentemperatur sind es im Auto nach 30 Minuten schon 44 Grad. Und bei 36 Grad Außentemperatur heizt sich das Auto nach nur 30 Minuten auf 52 Grad auf", so die Tierschutz-NGO. Für Hunde, Katzen und andere Tiere bedeutet das: Akute Lebensgefahr - übrigens auch für Kleinkinder!

Hecheln reich nicht mehr aus - der Kreislauf kollabiert

Alfred Kofler, Leiter der Tierpflege am Assisi-Hof des Österreichischen Tierschutzvereins in Stockerau: „Hunde und Katzen können nicht wie wir schwitzen. Im Gegensatz zu uns können sie ihre Körpertemperatur nicht effizient über Schweiß regulieren. Hunde und Katzen kühlen sich hauptsächlich durch Hecheln ab – das reicht ab etwa 25 °C nicht mehr aus. Die Folge: Der Kreislauf kollabiert, Organe versagen – der qualvolle Tod kann innerhalb kürzester Zeit eintreten.“

Geöffnete Fenster, Schattenplätze sind zu wenig

Der weit verbreitere Irrglaube, dass man mit einem Schattenparkplatz oder geöffneten Fenstern auf der sicheren Seite ist, was die Überhitzung eines Autos betrifft, findet sich in folgenden Aussagen, die im Zusammenhang mit lebensgefährlichen Situationen für die Tiere immer wieder getätigt werden: „Das Auto stand doch im Schatten“ oder „Ein Fenster war offen.“ Das Problem: Der Schatten wandert, auch im Schatten kann es zu heiß werden – und Fenster sorgen nicht für ausreichende Luftzirkulation. Die Hitze im Auto staut sich, wie in einem Backofen.

Polizei und Feuerwehr informieren

Wer einen Hund in einem überhitzten Auto entdeckt, sollte zunächst versuchen, die Halterin oder den Halter ausfindig zu machen. Ist dies nicht möglich, empfiehlen Tierschutzvereine, umgehend Polizei oder Feuerwehr zu verständigen. "In akuten Notfällen - wenn das Tier hechelt, taumelt oder regungslos daliegt - darf auch die Scheibe eingeschlagen werden, idealerweise nach vorheriger Dokumentation der Situation mit Fotos oder Videos und im Beisein von Zeugen", so VierPfoten. Paragraf 10 StGB „Rechtfertigender Notstand“ erlaubt das.

Erste Hilfe Maßnahmen

Sichtlich überhitzte Tiere bitte sofort in den Schatten oder einen kühlen Raum bringen, Wasser anbieten und mit feuchten Tüchern kühlen – wobei die Tücher regelmäßig gewechselt werden sollten, empfiehlt der Österreichische Tierschutzverein. Kein eiskaltes Wasser verwenden - Schockgefahr!. Wenn möglich, die Körpertemperatur des Tieres messen und im Zuge der Kühlung kontrollieren. Im Zweifel unbedingt tierärztliche Hilfe suchen – in vielen Fällen ist eine stationäre Aufnahme und Intensivtherapie notwendig.

Tierquälerei, die teuer werden kann

Das Zurücklassen eines Tieres im heißen Auto ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Gesetzesübertretung. Es drohen Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro, sowie Anzeigen.