Eines ist sicher: Ohne Pass wird die Rückreise aus dem Urlaub verkompliziert. Das ist jetzt zu tun:

In diesem Fall müssen Sie bei der örtlichen Polizei entweder eine Diebstahl- oder eine Verlustanzeige aufgeben. Dort erhalten Sie eine Diebstahl- bzw. Verlustmeldung. Diese sind bei der österreichischen Botschaft oder beim Konsulat vorzulegen. Beide Institutionen sind berechtigt, einen sogenannten Reiseausweis auszustellen, der als Passersatz gilt und den Rückflug nach Österreich ermöglicht. Das Dokument kostet ungefähr acht Euro. Neben der Kopie der Verlust- oder Diebstahlanzeige sind auch noch zwei aktuelle biometrische Passbilder sowie ein Nachweis der Identität (z.B. Führerschein oder eine vorher angefertigte Kopie des Reisepasses) vorzulegen.

Wenn es woanders hingeht

Sind noch weitere Flüge in andere Länder geplant, muss ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dennoch kann es passieren, dass eines der Zielländer das Ersatzdokument nicht anerkennt. Auf der Internetseite des Außenministeriums kann man sich informieren, ob ein vorläufiger Reisepass für die Einreise ins Zielland ausreicht.

Wer den Verlust am Flughafen bemerkt, sucht dort die Bundespolizei auf, meldet den Pass als verloren oder gestohlen und erhält innerhalb kürzester Zeit einen Reiseausweis. Auch hier müssen Dokumente vorgelegt werden, welche die Identität bestätigen. Übrigens: Taucht der Reisepass aus unerklärlichen Gründen wieder auf, muss das der Polizei oder der Behörde gemeldet werden. Sonst drohen Strafen.

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