Geld zurück, aber keine Entschädigung
Ein Streik der Beschäftigten in den Bereichen Verkehrszentrale, Vorfeldaufsicht und Vorfeldkontrolle könnte den Betrieb auf Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main am Donnerstag und Freitag erheblich beeinträchtigen. Betroffene Passagiere haben ab einer bestimmten Wartezeit Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft. Entschädigung gibt es bei Streiks aber nicht.