Es geschieht um 20 Uhr beim Hinaustragen des Mülls: Die Wohnungstür unserer Leserin fällt durch einen Luftzug zu und sie steht ohne Schlüssel, Geld oder Handy vor der Tür. „In der Not habe ich mich an eine Nachbarin gewandt, um von dort aus einen Schlüsseldienst zu kontaktieren“, erzählt sie. Dieser öffnet schließlich die Tür und stellt ihr samt Abendzuschlag 340 Euro in Rechnung. Das deckt wohl die Haushaltsversicherung, denkt sie sich, wird am folgenden Tag aber enttäuscht: „Bei der Schadensmeldung wurde mir gesagt, ich müsste den Schaden selbst bezahlen, weil ich vor der Bestellung des Schlüsseldienstes nicht bei der Notrufnummer der Versicherung angerufen habe. Wer bitte denkt in so einem Fall, dass er zuerst die Versicherung anrufen muss?“, schildert sie ihren Ärger.
© (c) ronstik - stock.adobe.com (ronstik)
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Haushaltsversicherung
Ausgesperrt: Zahlt die Versicherung den Schlüsseldienst?
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Hinter einem fällt die Tür ins Schloss und der Schlüssel steckt innen. Wann die Kosten für den Schlüsseldienst durch die Haushaltsversicherung gedeckt sind und warum Sie in Ihrem Vertrag genau nachlesen sollten.