In den Versicherungsbedingungen der heimischen Haushalts- und Eigenheimversicherungen sind sogenannte Obliegenheiten verankert. Dabei handelt es sich um Pflichten, die der Versicherungsnehmer ergreifen muss, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. „Gerade bei Temperaturen unter dem Nullpunkt sollten Wohnungs- und Eigenheimbesitzer diese Vorkehrungen und Maßnahmen beachten“, erklärt Johannes Loinger von der D.A.S. Rechtsschutz AG. „Da zugefrorene wasserführende Leitungen aufspringen können, sollte man darauf achten, dass diese bei Minusgraden kein Wasser mehr führen. Schäden lassen sich vermeiden, indem die Leitungen in den gefährdeten Bereichen abgesperrt werden und der Hahn geöffnet wird. Falls diese vorgeschriebenen Maßnahmen nicht getätigt werden, kann die Versicherung bei Schäden die Leistung verweigern.“