Unser Leser erhält von seiner Versicherung jedes Quartal eine Vorschreibung von 75 Euro auf dem Postweg mit Erlagschein. "Eine dieser Vorschreibungen dürfte in der Flut von Post bzw. Werbung, die ich ständig bekomme, untergegangen sein", sagt er.  Auf alle Fälle habe er dann nicht fristgerecht gezahlt, sodass etwas später "wieder nicht eingeschrieben" eine Vorschreibung mit 14 Euro Mahngebühr bei ihm eintraf. "Dies scheint mir doch etwas viel und unangemessen zu sein", meint er und möchte wissen, ob es hierzu eine gesetzliche Regelung gibt. "Und müssen Mahnungen nicht eingeschrieben verschickt werden?"