Mit der jüngsten Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollte unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern als "privilegierte Änderungsmaßnahme" erleichtert werden. Für privilegierte Maßnahmen gilt eine "Zustimmungsfiktion", wenn die Mit- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen bei Kenntnis der Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten einen Widerspruch erheben. Schweigen gilt demnach als Zustimmung.