Mit der jüngsten Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollte unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern als "privilegierte Änderungsmaßnahme" erleichtert werden. Für privilegierte Maßnahmen gilt eine "Zustimmungsfiktion", wenn die Mit- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen bei Kenntnis der Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten einen Widerspruch erheben. Schweigen gilt demnach als Zustimmung.
Im Wohnungseigentum
Doch keine Erleichterung bei Abstimmung über PV-Anlage auf dem Dach
Dass durch die WEG-Novelle 2022 jede Errichtung einer Photovoltaikanlage im Wohnungseigentum eine "privilegierte Änderungsmaßnahme" ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Was in Mehrparteienhäusern wirklich gilt.
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