Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) errichtet wurden, werden immer wieder zu spekulativen Zwecken gekauft und nicht für die Eigennutzung. Eine neue Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), die demnächst in Kraft tritt, soll dem ein Ende machen.

Verkaufsregeln und Richtwertmietzins

"Für gefördert errichtetes Wohnungseigentum wird ein Spekulationsverbot sowie ein Mietzinsdeckel eingeführt", sagt der Grazer Rechtsanwalt Roland Weinrauch. Die Details: Beim Weiterverkauf der Wohnungen ist der Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis an die GBV zu leisten: Das gilt ab Kauf von der GBV 15 Jahre lang. Zusätzlich erhält die GBV für 15 Jahre ein Vorkaufsrecht. "Übertragungen an den erweiterten Familienkreis sollen von der Regelung ausgenommen werden." Die Selbstnutzung gemeinnütziger Wohnungen soll im Vordergrund stehen. "Deshalb darf gefördert errichtetes Wohnungseigentum zusätzlich 15 Jahre lang nur zum Richtwert ohne Zuschläge weitervermietet werden. Das kommt einem Mietpreisdeckel gleich."