Der Fall eines Kärntner Polizisten, der bei seinem Einsatz auf einer Demo gefilmt und in sozialen Medien bloßgestellt wurde und deshalb nun gegen Hunderte Facebook-User vor Gericht zieht , zeigt die Dimension des Problems: Über Persönlichkeitsrechte wird in einer Gesellschaft, in der die Handycam stets „schussbereit“ in den Händen liegt, wenig nachgedacht.
Zur Beweissicherung
Heimliches Filmen: Hier ist es (nicht) verboten
Auch, wenn es um „Beweissicherung“ geht: Warum Ton-, Foto- und Videoaufnahmen sowohl bei Polizeieinsätzen als auch am Arbeitsplatz problematisch sind.
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