Wer in seinem Autofahrerleben schon ein paar Strafzettel gesammelt hat, weiß: Es kommt vor, dass Strafverfügungen erst viele Monate nach der Begehung der Verwaltungsübertretung ausgeschickt werden. Gemeinhin herrscht die Meinung: Nach einem Jahr ist alles verjährt. Aber stimmt das so wirklich? Wir haben bei der ÖAMTC-Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher nachgefragt und stellen fest: Verfolgungsverjährung ist gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz etwas anderes als Strafbarkeitsverjährung. Und dann wäre da auch noch die Vollstreckungsverjährung. Aber eines nach dem anderen, und nehmen wir ein konkretes Beispiel dafür: eine Geschwindigkeitsübertretung, die am 1. September 2020 in Österreich begangen wurde.