
Vielfach ist derzeit vom „Stillstand der Rechtspflege“ die Rede. Viele zeitnah anstehende Termine bei Gericht werden verlegt. Die Verlegung erfolgt meist von Amts wegen durch den Richter. „Tatsächlich ist es aber so, dass lediglich der Parteienverkehr eingestellt ist und mündliche Verhandlungen bei Gericht nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Gerichtsgebäude sind für den Publikumsverkehr gesperrt. Richter und Rechtspfleger arbeiten aber weiterhin in ihren Büros oder erledigen ihre Akten aus dem Homeoffice heraus, sofern das technisch möglich ist. Die Justiz hält also den Gerichtsbetrieb auf jeden Fall aufrecht“, sagt Clemens Gärner von der Wiener Wirtschafts- und Familienrechts-Kanzlei Gärner-Perl-Rechtsanwälte und fügt hinzu: „Möchten Sie Ihre Scheidung beantragen, dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihr Scheidungsantrag sehr wohl bearbeitet wird. Bis es zur mündlichen Scheidungstermin kommt, vergeht ohnehin einige Zeit, auch in normalen Zeiten ohne Corona.“
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Danke für Ihr Verständnis.
08.04.2020 um 20:08 Uhr
Bezahlt
Oder unbezahlte Werbung im Artikel für eine Wiener Kanzlei die zufällig auch in Graz tätig ist....