Muss ich mich als genesene Person testen, um im Gastgarten sitzen zu dürfen?
Nein. Es gibt drei verschiedene „Eintrittskarten“, die ab 19. Mai gültig sind. Das Testergebnis ist nur eines davon. Auch ein Nachweis einer bereits durchgeführten Impfung sowie ein Beleg über eine im letzten halben Jahr durchgemachte Coronainfektion zählen. Diskutiert wird noch, ob als Impfnachweis hier bereits die erste Teilimpfung ausreicht, oder beide Stiche benötigt werden. Nach derzeitigem Stand erwägt das Sozialministerium, den Impfpass als "Eintrittskarte" ab dem 22. Tag nach der ersten Teilimpfung zuzulassen. Man lässt sich aber offen, diese Regelung nach neuem Erkenntnissen der Forschung zu verändern.

Welchen Nachweis bekomme ich als genesene Person ab 19. Mai? Bevor der Grüne Pass so weit ist, gelten die sogenannten „bestehenden Nachweise“. Dabei handelt es sich beispielsweise um Testergebnisse oder Impfpass. Genesene Personen können als Nachweis entweder ihren Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte – und mittlerweile abgelaufene – Infektion mit dem Coronavirus vorweisen.

Wie komme ich als genesene Person zum Nachweis im Grünen Pass?
Ab Anfang Juni wird in Österreich laut Sozialministerium neben den bestehenden Nachweisen auch ein digitaler Nachweis zum Einsatz kommen. Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 in Österreich durchgemacht haben, wurden in dieser Zeit normalerweise im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst. Ist das der Fall, wird automatisch das entsprechende Zertifikat erstellt und der genesenen Person zur Verfügung gestellt. Wer einen solchen Nachweis nicht sofort erhält, muss sich nicht sorgen: Die bisher geltenden bestehenden Nachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als genesene Person zu gelten?
Aktuell gilt in Österreich jeder als genesen, der in den letzten sechs Monaten eine Infektion mit SARS-Cov-2 durchgemacht hat und aktuell nicht mehr erkrankt ist. Das entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Immunität nach der Erkrankung.

Was gilt, wenn ich einen Antikörpertest gemacht habe?
Liegt ein Ergebnis eines neutralisierenden Antikörpertests vor, so gilt dieses aktuell für weitere drei Monate, bestätigt das Sozialministerium. 

Müssen Genesene geimpft werden?
Hat man eine Covid-19-Infektion durchgemacht, hat der Körper Antikörper gebildet. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, sich dennoch erneut zu infizieren. Markus Zeitlinger, Vorstand der Universitätsklinik für klinische Pharmakologie der MedUni Wien, sieht für Menschen, die genesen sind, eine Impfdosis als sinnvoll an: „Die stärkste Immunität, die wir sehen, ist die durchgemachte Infektion und eine Booster-Impfung. Diese Personen haben die höchste Anzahl an Antikörpern.“