Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll im Zuge seiner aktuell laufenden März-Session über die Raucher-Regelung der Regierung entscheiden. Robert Rockenbauer, Bundesleiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher, hat hohe Erwartungen an den VfGH, sieht ihn möglicherweise gar als Retter für den Nichtraucherschutz. Laut Medienberichten soll die aktuelle Regelung gekippt werden.

"Ich erwarte, dass der VfGH unter Verweis auf das Arbeitnehmerschutzgesetz und das Gleichheitsprinzip eine rauchfreie Gastronomie als einzig rechtskonforme Regelung vorschreiben wird", sagte Rockenbauer bei einer Pressekonferenz in Wien. "Österreich ist sehr weit hinten, was Nichtraucherschutz betrifft", konstatierte der Innsbrucker Philosoph Hans Köchler.

"Augenauswischerei"

Auch er erwartet sich vom Höchstgericht, dass es das Gesetz "bald korrigiert" und kritisierte zugleich, dass die jetzige Regelung "in den meisten Lokalen nicht eingehalten wird". Eine Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereichen in Gastronomiebetrieben sei eine "Augenauswischerei". Am Land sei es "fast ein Ding der Unmöglichkeit, ein rauchfreies Lokal zu finden", sagte Köchler.

Der Philosoph erwartet sich auch von der Regierung, dass der "Fehler korrigiert wird", er appellierte an den Bundeskanzler, das "Recht auf Gesundheit" der Bevölkerung zu gewährleisten. Es könne nicht sein, dass das "Land in Geiselhaft genommen wird von einem Politiker, der selber nikotinabhängig ist", sagte Köchler und meinte damit Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Rockenbauer betonte, dass die Regierung vom Kippen des Rauchverbots zurücktreten hätte können - "ohne Gesichtsverlust". Insbesondere das "Don't smoke"-Volksbegehren, das von 881.692 Unterzeichnern unterstützt worden war, hätte dafür Gelegenheit geboten.

Es gibt kein risikofreies Passivrauchen, deshalb hätte die Regierung niemals die Aufhebung eines absoluten Rauchverbots in der Gastronomie beschließen dürfen, sagte der Anti-Rauch-Aktivist. "Wir erwarten, dass Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie für rechtswidrig erklärt werden und die Ungleichheit bei Lehrlingen aufgehoben wird, denn auch diese haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz", sagte er.

Alles andere als die Aufhebung der noch in Kraft befindlichen Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie durch den VfGH "ist im Lichte internationaler Beispiele völlig unverständlich und müsste zu einer weiteren Klage wegen Vertragsverletzung bezüglich Artikel 8 der Tabakrahmenkonvention führen", sagte Rockenbauer. Diese regelt den Schutz vor Passivrauch und wurde von Österreich 2005 ratifiziert, erklärte Rockenbauer.