Seit über 50 Jahren gibt es in Österreich den Eltern-Kind-Pass (EKP/früher Mutter-Kind-Pass). Dieser hat etwa dazu beigetragen, die Säuglingssterblichkeit massiv zu senken. Nicht nur der Name wurde seit Bestehen geändert, auch das Untersuchungsprogramm wurde immer wieder angepasst. Seit mehreren Jahren wird nun schon an einem weiteren Update gearbeitet, das mit dem elektronischen EKP ab 1. Oktober 2026 ausgerollt werden soll. Nicht inkludiert wird eine verpflichtende Hebammenberatung sein – und dieser Punkt lässt seit Mittwoch die Wogen hochgehen.

Abzulesen ist das an gut 56.000 Unterschriften einer Petition, die genau dieses verpflichtende Beratungsgespräch einfordert und am Mittwoch gestartet wurde (Stand 14. November, 10 Uhr). „Ja, der Zuspruch zu unserer Forderung ist groß“, sagt Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG), der Kammer, die alle Hebammen in Österreich vertritt. Seit über zehn Jahren habe man in unterschiedlichen Projektgruppen mitgearbeitet, um die Versorgung für Mütter und Kinder zu verbessern. Der Plan sei gewesen: drei Hebammengespräche im EKP zu verankern, das erste davon verpflichtend, „um so früh auf gesundheitliche Probleme aufmerksam werden zu können und die Familien an die richtigen Stellen, etwa ‚Frühe Hilfen‘ weiterverweisen zu können“, so Feichtlbauer gegenüber der Kleinen Zeitung. Geplant sind nunmehr zwei optionale Hebammengespräche im Rahmen des EKP. „Eine weitere optionale Beratung ist aber keine Errungenschaft für bedürftige Familien“, sagt Feichtlbauer. Man wisse schon jetzt, dass man sozial benachteiligte Familien mit Freiwilligkeit nicht erreiche, „den großen Unterschied macht die Verpflichtung. So wird bei den Schwächsten gespart.“

Einsparungspotenzial unbekannt

Vom Familienministerium wurde laut Feichtlbauer dem ÖHG mitgeteilt, dass aber diese Verpflichtung aus Budgetgründen nicht umzusetzen sei. Finanziert wird das EKP-Programm aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Die Frage, wie viel diese Maßnahme kosten würde bzw. wie viel man sich sparen würde, konnte eine Sprecherin von Familienministerin Claudia Plakolm gegenüber der Kleinen Zeitung nicht beantworten. Im von Korinna Schumann geführten Gesundheitsministerium bedauert man, dass die Verpflichtung „aus ökonomischen Gründen“ nicht aufgenommen werden konnte. Man verweist aber auf die Erinnerungsfunktion, die der neue elektronische EKP haben wird, die auf Beratungs- bzw. Untersuchungstermine aufmerksam machen kann. „So wird sichergestellt, dass Eltern keine wichtigen Termine versäumen und die Unterstützung der Hebammen optimal nutzen können“, heißt es von einem Sprecher der Gesundheitsministerin.

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Reinhold Kerbl, Generalsekretär der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, sieht „die Hebammenberatung als sehr sinnvoll an“, wie er gegenüber der Kleinen Zeitung sagt. Verpflichtungen stehe er aber grundsätzlich skeptisch gegenüber. Auch er ist seit Jahren in die Planungen rund um den EKP eingebunden. „Das Geld ist limitiert“, weiß auch er. Denn Forderungen, welche die Kinderärztinnen und Kinderärzte seit Jahren stellen, werden auch bei diesem Update nicht erfüllt. Allen voran jene nach weiteren Untersuchungen, die die Lücke zwischen fünf und 18 Jahren schließen sollen - wir haben hier berichtet. Denn aktuell sind im Eltern-Kind-Pass nach Schuleintritt keine weiteren Untersuchungen vorgesehen. Erst ab dem Alter von 18 Jahren haben Österreicherinnen und Österreicher wieder einen Anspruch auf eine jährliche, kostenfreie Vorsorgeuntersuchung.

Hebammen-Präsidentin Gerlinde Feichtlbauer hofft noch auf Verhandlungsspielraum und einen Termin bei der Familienministerin. „Jede nicht erkannte Depression, jede übersehene Gewalterfahrung, jede verpasste Chance auf frühe Unterstützung kostet langfristig mehr – menschlich wie volkswirtschaftlich.“