Unsere Leserin hatte in ihrer Eigentumswohnung binnen drei Monaten 15 Wasserschäden, die immer von der Wohnung oberhalb ausgingen. „Wir konnten in dieser Zeit weder unser Schlafzimmer noch das Bad oder die Küche uneingeschränkt nutzen“, erzählt die Frau und ist mittlerweile am Ende ihrer Kräfte. „Gleichzeitig läuft oberhalb lautstark der Kompressor“, fügt sie hinzu und fragt sich: „Wer übernimmt hier überhaupt die Kosten?" Gefragt ist schließlich eine wirklich dauerhafte Lösung.

Ernsthafter Hausschaden und die Folgen

"Also grundsätzlich wird man Ursachenforschung zu betreiben haben, was konkret den Wasserschaden oder die Wasserschäden verursacht hat", sagt der Jurist des österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, Gerhard Schnögl, den wir dazu befragt haben. Ob es sich bei den  schadhaften Wasserleitungen um jene in der allgemeinen Liegenschaft oder in einem Wohnungseigentumsobjekt handelt, sei grundsätzlich egal, sobald es sich um einen ernsthaften Hausschaden handelt. Ein solcher sei in jedem Fall von der Eigentümergemeinschaft zu beheben. "Mängel an den Wasserleitungen sind gleich bedeutend mit der Gefahr eines Wassereintritts, die Gefahr dürfte sich daher schon mehrfach realisiert haben - und das ist eindeutig ein ernster Hausschaden", sagt Schnögl.

Sollte die Ursache nicht in einer mangelhaften Beschaffenheit der Wasserleitungen per se liegen, sondern einer der Mieter eigenmächtig Änderungen am Objekt vorgenommen haben, die diese Schäden verursacht haben, dann wäre es letztendlich eine Schadenersatz-Angelegenheit dem Nutzer gegenüber bzw. auch dem vermietenden Wohnungseigentümer gegenüber auf einer mieteigentumsrechtlichen oder auch nachbarschaftsrechtlichen Grundlage. "Aber so, wie ich die Frage verstehe, dürfte es wohl um Unzulänglichkeiten bei Wasserleitungen per se gehen, die als ernster Hausschaden wegen der Gefahr eines Wassereintritts grundsätzlich einmal nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft fallen", schließt der Fachmann.