1. Ich bekomme am Urlaubsort ein Auto mit zahlreichen Kratzern und Dellen. Wie verhindere ich, dass später behauptet wird, ich hätte einen dieser Schäden verursacht?

Der prinzipielle Rat der Konsumentenschützer lautet: „Bei der Übernahme des Fahrzeugs immer gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Leihwagenfirma rund ums Auto gehen und alle vorhandenen Schäden gemeinsam ins Protokoll eintragen.“ Reinhold Schwarz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, sagt: „Sollte einem Mitarbeiter das zu viel Arbeit sein, bleiben Sie unbedingt lästig und bestehen Sie darauf!“

Er rät Konsumenten außerdem, selbst mit dem Handy bzw. einer Kamera Fotos zu machen, um vorhandene Schäden zu dokumentieren. „Ich hatte erst unlängst den Fall, dass ein junges Pärchen in Amsterdam ein Mietauto mit vielen Vorschäden entgegennahm und diese auch fotografierte. Einzig eine Delle an der Stoßstange haben sie dabei übersehen, zum Glück haben Sie aber gleich nach der Autoübernahme einen Stop an einer Raststätte gemacht und dabei sich selbst samt Auto fotografiert. Auf diesem Bild war der Schaden an der Stoßstange zu sehen, den man ihnen zum Schluss tatsächlich anhängen wollte.“

Reinhold Schranz, Jurist
Reinhold Schranz, Jurist © (c) Ursula Payer

2. Für den angeblichen Schaden werden mir sofort 700 Euro von der Kreditkarte abgebucht. Was kann ich tun?

"Das passierte auch dem gerade erwähnten Pärchen in Amsterdam, das sich danach an uns gewandt hat. Wir sind zwei Schienen gefahren: Erstens haben wir eine Rückbuchung bei der Kreditkartenfirma beantragt. Diese wurde auch durchgeführt“, sagt Schranz und betont: „Diesen Schritt sollte man auf jeden Fall versuchen.“ Zweitens habe das Verbraucherzentrum seine Kollegen in den Niederlanden um Intervention gebeten und war damit erfolgreich.

3. Ich habe ein nagelneues Auto übernommen und stelle es nach der vereinbarten Zeit ohne Schaden wieder zurück. Von der Firma ist leider niemand da. Was soll ich jetzt tun?

„Das ist problematisch“, sagt Schranz, weil man auch bei der Rückgabe gemeinsam mit dem Mitarbeiter der Leihwagenfirma rund ums Auto gehen sollte, um sich dann schriftlich bestätigen zu lassen, dass man das Fahrzeug schadensfrei zurückgegeben hat. „Wenn das nicht möglich ist, geht es darum, Beweise zu sichern“, fügt er hinzu. Soll heißen: „Fotografieren Sie das Fahrzeug am Parkplatz von verschiedenen Seiten, machen Sie auch Fotos von Tankuhr und Kilometerstand“, sagt er. So sei mit Datum und Uhrzeit dokumentiert, dass das Fahrzeug einwandfrei zurückgestellt wurde.

4. Ich habe mein Mietauto vor Wochen ohne Beschädigung zurückgegeben. Jetzt wurden mir von der Leihwagenfirma von der Kreditkarte ohne Angabe von Gründen plötzlich 800 Euro abgebucht. Wie kann das sein?

Schranz ist diese Vorgangsweise nur allzu vertraut: „Die Leihwagenfirmen buchen sofort ab und senden den Konsumenten des Öfteren gar keine Informationen zu. Die Betroffenen schreiben dann hin und her, bis sie eine Information bekommen, um welchen Schaden es sich hier überhaupt handeln soll.“

Was in dieser misslichen Situation hilft? „Hartnäckig bleiben und darauf bestehen, dass man Fotos vom Schaden bekommt und auch eine Reparaturrechnung - denn leider werden immer wieder unverhältnismäßig hohe Pauschalbetrage verrechnet,“ sagt Schranz und ergänzt: „Wer sich sicher ist, dass der ausgewiesene Schaden gar nicht auf sein Konto geht, sollte umgehend reklamieren und im Idealfall Beweisfotos vorlegen, die den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe dokumentieren.“

Sollte der Einspruch erfolglos bleiben, könne man die Rückbuchung des Geldes bei der Kreditkartenfirma beantragen - mit der Begründung, dass man die Zahlung des abgebuchten Betrages nicht autorisiert hat.

5. Wir haben unser Leihauto am Urlaubsort nicht bekommen, weil die Buchung über meine Kreditkarte lief, aber mein Mann der Autofahrer ist.

Auch das ist für Schranz ein Dauerthema. „In vielen Geschäftsbedingungen von Mietwagenfirmen steht, dass die Kreditkarte, mit der man den Wagen bucht und auf der später die Kaution geblockt wird, dem Fahrer gehören muss. Wer das nicht beachtet, muss sich für Mehrkosten ein neues Auto besorgen und die bereits bezahlte Summe wird unter dem Titel Stornokosten einbehalten.“

6. Ich habe ein Auto der mittleren Kategorie gebucht, aber eines der untersten bekommen. Ist das okay?

„Sie haben Anspruch auf die Kategorie, die Sie gebucht haben. Steht die gebuchte Klasse nicht zur Verfügung, haben sie bei einer Herabstufung ein Recht auf Preisminderung und eine Hinaufstufung muss kostenlos sein“, sagt Schranz.