Freiheit ist an sich schon etwas Tolles und Erstrebenswertes, lässt aber auch oft Unsicherheiten entstehen. Wie zum Beispiel beim freien Dienstverhältnis. Welche Pflichten und Rechte hat man nun eigentlich genau? Deswegen gibt es hier die Fakten rund um das freie Dienstverhältnis zusammengefasst. (Tipps fürs Homeoffice)

Zu den Merkmalen eines freien Dienstvertrages zählen unter anderem:

  • wenige bis keine persönliche Abhängigkeit
  • freie Dienstnehmer sind nicht in den Arbeitsablauf und den Betrieb eines Unternehmens integriert. Sie liefern quasi "von außen" zu
  • sie können aber auch keine Arbeitsmittel verwenden

Freie Dienstnehmer sind außerdem an keine Arbeitszeiten gebunden und müssen auch keine Weisungen entgegennehmen. Anders als Kollegen mit einer Festanstellung haben freie Dienstnehmer unter anderem keinen Anspruch auf fünf Wochen Mindesturlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. (Co-Working: Über den Pragmatismus der Jungen)

Sozialversicherungsbeiträge führt der Arbeitgeber ab. Es müssen, bis auf einige wenige Details, die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie bei einem Arbeitsvertrag bezahlt werden. Durch die Beiträge an die Sozialversicherung sind Pensions-, Kranken-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung und auch Insolvenzentgeltsicherung abgedeckt. (Worauf es bei der Abfertigung ankommt)

ACHTUNG! Da man als freier Dienstnehmer als Unternehmer gilt, muss man die Einkommenssteuer und unter Umständen auch die Umsatzsteuer, selbst ans Finanzamt zahlen.

Ausführliche Informationen und Beratungen gibt es bei der Arbeiterkammer