Ist die älteste Zeitung der Welt ein schützenswertes Kulturgut? Eindeutig, oder? Leider ist die österreichische Regierung nicht dieser Meinung, sie ist dabei, der „Wiener Zeitung“ die Existenzgrundlage zu entziehen. Das Blatt, 1703 als „Wiennerisches Diarium“ gegründet, steht zu 100 Prozent im Besitz der Republik. Bis dato müssen im zugehörigen Amtsblatt Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst und Unternehmensnachrichten wie Firmenbuchänderungen und Jahresabschlüsse publiziert werden.