Norbert Hofer hatte in der ZIB 2 im Gespräch mit MartinThürkeine Lust über das neue Verhältnis der FPÖ zur laut Hofer "mini-mini-mini Gruppe" der Identitären zu sprechen. Stattdessen lenkte er das Gespräch auf den politischen Islam und den Wiener Terroranschlag im November. Als Thür hartnäckig blieb, lenkte der FPÖ-Obmann in Richtung des, Zitat Hofer, "zwangsfinanzierten ORF" ab, nur um den Zwang im nächsten Satz zu widerlegen: "Es war gut, dass ich mich von der GIS abgemeldet habe."

Hat der dritte Nationalratspräsident damit keine Möglichkeit, das Angebot des öffentlich rechtlichen Rundfunks zu nutzen?

Zumindest Teilbereiche lassen sich ohne verpflichtende Registrierung nutzen. Die TVThek des ORF bietet die Möglichkeit, die meisten selbst- oder koproduzierten Inhalte - von ZIB bis "Willkommen Österreich" und "Tatort" - auf einem Endgerät mit Internetzugang (Smartphone, Tablet) abzurufen. 2015 stellte der Verwaltungsgerichtshof diesbezüglich klar: "Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Streaming aus dem Internet ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren."

Wann muss ich GIS zahlen?

Eindeutig ist die Sache damit noch nicht. Neue Varianten - von Zappn (wo sich u.a. ORF 1 und ORF 2 vollständig konsumieren lassen) bis zur Entnahme des TV-Tuners aus dem Fernseher - profitieren vom Versprechen, die Gebührenverpflichtung zu umgehen.

Letztlich entscheidet die individuelle Empfangssituation, ob sich daraus eine Runfunkgebührenverpflichtung ergibt: Die GIS informiert auf ihrer Informationsseite, dass auch Geräte ohne Rundfunktechnologien, "die in Kombination mit Rundfunkkomponenten (etwa Kabel, SAT, dvb-T, etc.) Rundfunk wahrnehmbar machen", GIS-pflichtig sind. Davon eingeschlossen sind ausdrücklich auch Fernseher ohne TV-Tuner und ohne Antennen-Anschluss - damit sind insbesonders bekannte Anbieter wie Kagis, Nogis, oder die Verwendung von Monitoren gemeint, wenn sie in der individuellen Empfangssituation in Kombination mit Rundfunkkomponenten (etwa Kabel, SAT, DVB-T, etc.) betrieben werden.

Wie machte es Norbert Hofer? Im März veröffentlichte die FPÖ ein Video, in dem der FPÖ-Obmann erklärt, wie sein Fernseher "gis-frei" gemacht wurde und freut sich: "Jetzt muss ich mich nicht mehr ärgern, wenn das Programm nicht so ist, wie ich das gerne hätte."

Wann bin ich also gebührenpflichtig, auch wenn ich einen Fernseher ohne TV-Tuner verwende? "Nutzer sind dann gebührenpflichtig, wenn Sie mit einem Fernseher ohne TV-Tuner in Kombination mit Rundfunkkomponenten (etwa Kabel, SAT, dvb-T, etc.) Rundfunk wahrnehmbar machen bzw. eine solche Konstellation betriebsbereit in Ihrer Wohnung haben", erläutert Harald Kräuter, Geschäftsführer des Gebühren Info Service.

Ein Recht auf (teilweise) Gebührenbefreiung liegt bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit vor. Interessantes Detail am Rande: Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen haben ein Recht auf eine Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen. Aber: "Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren für Radio ist nicht möglich."

Für alle gratis zur Verfügung steht - zum Missfallen privat geführter Verlagshäuser - das Online-Angebot des ORF. Seit Jahren ist orf.at das reichweitenstärkste Nachrichtenportal des Landes.

In der Steiermark am teuersten

Tatsächlich geht nur ein Teil des landläufig ORF-Gebühren genannten Betrags an den öffentlich rechtlichen Rundfunk, dem pro Monat und Gebührenzahler 17,21 Euro bleiben. Der Rest fließt in die vom jeweiligen Bundesland festgelegten Landesabgaben, der Kunstförderungsbeitrag, Kunstförderungsbeitrag, die Radio- und Fernsehgebühren und die Umsatzsteuer gehen an den Bund. Im Schnitt landen entsprechend zwei Drittel der Gebühren beim ORF, der sich wiederum zu zwei Drittel über die Gebühren finanziert. Das dritte Drittel nimmt er über den Werbemarkt ein.

Die unterschiedlich hohe Landesabgabe führt dazu, dass die GIS je nach Bundesland stark variiert: Am teuersten ist sie in der Steiermark (26,73 Euro), am billigsten in Vorarlberg und Oberösterreich (20,93 Euro).

Ende 2019 vermeldete die GIS 3,66 Millionen gemeldete Rundfunkteilnehmer, wovon 296.000 von den Gebühren befreit waren.