Im August 2024 hat ein Wiener Pensionist auf X gepostet, dass „Heute“ ein „Scheißblatt“ sei, wobei es sich „nicht einmal dafür“ eigne. Damit reagierte er auf einen Tweet von Alexander Pollak von SOS Mitmensch. Dieser beschwerte sich darüber, dass der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp in „Heute“ die Mindestsicherung als Schutzgeld für Asylanten bezeichnet hatte. Vor Gericht erklärte der Pensionist, dass er das Posting in einem ersten „Wutmoment“ verfasst und abgesetzt habe. Ihn habe die Berichterstattung des Boulevardblatts über Mindestsicherungsbezieher empört, es handle sich um „Kampagnenjournalismus“. Sein Sohn, der kurze Zeit vor Verfassen des Postings gestorben war, bezog selbst immer wieder einmal Mindestsicherung.
Im November wurde der Beklagte freigesprochen: Der Begriff „Scheiß...“ sei negativ konnotiert, aber im allgemeinen Sprachgebrauch sehr häufig zu hören. Damit drücke man Unzufriedenheit aus - im konkreten Fall, dass diese Zeitung nicht zu lesen sei bzw. sie ihrer Funktion als Zeitung nicht gerecht werde. Die Verbindung zu Fäkalien sei nicht zwingend ersichtlich. Es liege zwar ein Grenzfall vor, aber der Tatbestand der Beleidigung werde nicht erfüllt. Es handle sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Wertungsäußerung.
Die Anträge auf Löschung des Postings und Urteilsveröffentlichung wurden abgewiesen. Auch musste die Klägerin die Rechtskosten tragen. Der „Heute“-Anwalt meldete Berufung an, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Am heutigen Donnerstag hat das Oberlandesgericht Wien einen Schlussstrich unter die Causa gezogen, wie „Der Standard“ berichtet und sich auf ein Posting von Medienanwältin Maria Windhager bezieht, die den Beklagten vertritt. Auf Bluesky schrieb sie: „Berufung von Eva Dichand als Herausgeberin im strafrechtlichen Privatanklageverfahren scheitert vor dem OLG Wien! Es bleibt dabei: Die Bezeichnung der Tageszeitung „Heute“ als „Scheißblatt“ ist zulässig.“