In seiner 99. Sitzung hat der Kunstrückgabebeirat am heutigen Mittwoch Restitutionsempfehlungen beschlossen, die das KHM, das MAK und die Albertina betreffen. Bei einem Objekt aus dem Volkskundemuseum Wien wurde Kontaktaufnahme mit den Erben empfohlen, um sie über einen Leihvertrag in Kenntnis zu setzen. Der Nationalbibliothek wird eine Übereignung von Notenblättern an den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus empfohlen.

Ein im Archiv des KHM gefundener, 1903 von Nathaniel Rothschild angelegter Katalog mit dem Titel "Notizen über einige meiner Kunstgegenstände" wird zur Rückgabe empfohlen. Der Katalog war gemeinsam mit der Kunstsammlung Alphonse Rothschilds in dessen Palais in der Theresianumgasse beschlagnahmt und im Herbst 1938 in das neu geschaffene "Zentraldepot für beschlagnahmte Sammlungen" in der Neuen Burg überstellt worden. Eine weitere Rückgabeempfehlung betrifft eine Porträtzeichnung Richard Wagners von Franz von Lenbach, welche die Albertina 1982 angekauft hat. Das Blatt hatte Adalbert Parlagi gehört, der NS-verfolgungsbedingt im Dezember 1938 mit seiner Familie nach London fliehen musste.

Eine Rückgabeempfehlung an die Rechtsnachfolger des verfolgten Industriellen und Kunstsammlers Oscar Bondy betrifft das Museum für angewandte Kunst, wobei es sich um eine Drachenvase handelt. Während acht Objekte aus dem MAK 1948/49 an Bondys Witwe restituiert wurden, verblieb die Drachenvase, 1952 als "Geschenk eines Ungenannten" inventarisiert, bis heute im MAK. Drei Objekte aus der ehemaligen Sammlung Bondys wurden hingegen nicht zur Restitution empfohlen. Diese erwarb das MAK nach 1945 vom Kunsthändler Blasius Fornach, der sie zuvor wiederum von Bondys Witwe kaufte, nachdem sie die Objekte restituiert bekommen hatte.

Keine Empfehlung zur Restitution gab der Beirat im Fall eines Beschneidungsmessers mit zugehöriger Holzschatulle ab, welches im Volkskundemuseum Wien als aus dem Eigentum Arthur Kohns stammend identifiziert wurde. Hier handle es sich um eine Leihgabe des im NS-Ghetto Theresienstadt verstorbenen Arthur Kohn. Der Beirat hält es jedoch für angezeigt, dass mit Arthur Kohns Nachkommen in Kontakt getreten wird und diese von der Existenz des Leihvertrags bzw. der Möglichkeit, diesen zu kündigen, unterrichtet werden.

Keine Rückgabe empfahl der Beirat weiters für eine barocke Holzstatuette aus dem Belvedere, welche der Jurist Adolf Proksch 1944 an die Österreichische Galerie verkauft hatte. Dieser Verkauf habe nicht auf einer politisch motivierten Verfolgung gegründet. Keinem Voreigentümer konnten 810 Musiknotendrucke aus der Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek zugeordnet werden. Hier empfahl der Beirat die Übereignung an den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zur Verwertung.