Die angekündigte Kurzarbeit vieler Betriebe, geschlossene Geschäfte und Gastronomie sowie Dienstleister werden sich auch auf die Kommunalsteuer, in weiterer Folge auf die Ertragsanteile des Bundes und damit auf die Bedarfszuweisungen des Landes auswirken. Zwar können kleinere Geschäfte nach Ostern wieder öffnen, aber ein Hochfahren der Wirtschaft ist derzeit noch nicht absehbar.