Nicht nur Gastronomie und Hotellerie fiebern der Öffnung am 19. Mai entgegen. Auch die körpernahen Dienstleister, wie Friseure, Masseure, Kosmetiker und Fußpfleger sind von den Lockerungen - zumindest in geringem Maße - positiv betroffen.
Ab 19. Mai
Friseure & Co. dürfen mit Selbsttest besucht werden
Ab Mittwoch gibt es auch für die Branche der körpernahen Dienstleister zusätzliche Möglichkeiten. Ein Besuch ist neben Getesteten und Genesenen nun auch für Geimpfte möglich.
© Gerhild Anderwald