Seine eigene Gesundheit und auch die eines anderen dürfte bei einem Villacher Innenstadt-Wirt nicht zwingend im Vordergrund stehen. Der Gastronom - aktuell mit Gassenverkauf - soll, laut Auskunft der Behörde, der FFP2-Maskenpflicht grundsätzlich nicht nachkommen. Mit einem schriftlichen Hinweis tut er zudem den Kunden gegenüber kund, was er von dieser Corona-Vorgabe der Regierung halte. Dem Wirt droht eine Geldstrafe von 300 Euro. Auch seine Kunden sollen bei Nichteinhaltung der Regeln angezeigt werden. Besagter Wirt soll auch in Zukunft verstärkt kontrolliert werden.
Strafe droht
Innenstadt-Wirt animiert Kunden, die Maske zu verweigern
Ein Villacher Innenstadt-Wirt mit Gassenverkauf ist im Visier der Behörde. Er selbst lehnt die Maskenpflicht ab und rät auch seinen Kunden dazu, keine Maske zu tragen.
© (c) Frédéric Massard - stock.adobe.com (Frederic MASSARD)