Aufgrund der Erweiterung der bestehenden Marktfläche im Hinblick auf die Vorgaben des Covid-19-Maßnahmengesetzes kommt es an der Villacher Draulände in der Zeit von 29. Mai bis 30. September, mittwochs und samstags jeweils in der Zeit von 5.30 Uhr bis 14 Uhr zu folgenden Verkehrsbeschränkungen:
Im Bereich der Querparkplätze zwischen der Ausfahrt vom Burgplatz und dem Kreuzungsbereich mit dem Udo-Jürgens-Platz ist das Halten und Parken verboten, ausgenommen Marktbeschickerinnen und -beschicker. Die Draulände wird ab dem Ausfahrtsbereich vom Burgplatz bis zum Kreuzungsbereich mit dem Udo-Jürgens-Platz zur Begegnungszone erklärt.
Verkehrsbeschränkungen
Marktgelände in Villach als Begegnungszone
Das Gelände des Villacher Wochenmarkts wurde Corona-bdingt zur Begegnungszone erweitert. Das bringt auch Verkehrsbeschränkungen mit sich.
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