1. Welche Rechte haben die 50 Anrainer des Siedlerstrandes auf das Grundstück der Gemeinde Fínkenstein?
Seit dem Jahr 1960 verfügen die Anrainer über ein Gehrecht, das im Grundbuch festgehalten ist. Die Vereinbarung, die auch Voraussetzung für den Kauf von Liegenschaften am See war, erteilt den Servitutsberechtigten die Erlaubnis zum Zu- und Abgang zum Faaker See. Das Recht auf Liegen und Sonnen auf der 2000 Quadratmeter großen Fläche wurde zwar geduldet, ist im Grundbuch aber nicht verschriftlicht. Ab dem Jahr 1980 wurde das Servitut schrittweise nachgeschärft, um die Exklusivnutzung der Anrainer sicherzustellen. Um Dritte fernzuhalten, führte die Gemeinde Badekarten ein und kontrollierte die Zugänge zum Grundstück. Nur mehr jene Personen dürfen seither auf den Strand, die über eine solche Karte verfügen. Missbrauch war schon mehrfach Thema. Für das heurige Jahr wurden zum Beispiel 436 Badekarten genehmigt. Anrainer erwerben sich je nach Bedarf zwischen drei bis hin zu 40 Genehmigungen.