Bäcker Sebastian Sommer aus Klagenfurt verkauft am St. Veiter Bauernmarkt seine Vollkornprodukte. Von der Registrierkassenpflicht hält er nicht viel, denn jetzt verbuche er seine Einnahmen auch schon, sagt er – in einem Tageslosungsbuch, das in die Buchhaltung einfließt. „Es ist ja bis jetzt auch schon ordentlich geprüft worden.“ Sommer kritisiert auch die niedrige Einkommensgrenze, die vom Gesetzgeber dafür eingezogen wurde. „Damit erwischt es die Kleinen“, sagt er.
St. Veit
Registrierkassenpflicht geht den Marktfahrern gegen den Strich
Noch herrscht Schonfrist, aber ab April gilt die
Registrierkassenpflicht auch auf Bauernmärkten. Manche Fieranten denken deshalb ans Aufhören. Die meisten halten das Gesetz auch für überzogen.
© Michaela Auer