Statt der vertrauten Frage "Kann ich Ihnen behilflich sein?" heißt es bei einer Shopping-Tour nun "haben Sie einen 2G-Nachweis"? Seit Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen, spätestens an der Kassa. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und Trafiken.
2G-Kontrollen
Osttiroler Handel leidet unter fehlenden Touristen
Im Handel muss seit 11. Jänner der 2G-Nachweis kontrolliert werden. Wie ein Lokalaugenschein in den Geschäften zeigt, ist die Kontrollpflicht das kleinere Übel. Denn es fehlen schlichtweg die Touristen.
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