Statt der vertrauten Frage "Kann ich Ihnen behilflich sein?" heißt es bei einer Shopping-Tour nun "haben Sie einen 2G-Nachweis"? Seit Dienstag muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen, spätestens an der Kassa. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Drogerien, Apotheken und Trafiken.