Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Abfaltersbach eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz und der Gemeinde beschlossen. Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.