Die Tiroler Landesregierung hat das zweite Tiroler Erneuerbare Ausbaugesetz vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED III) und ist Voraussetzung für die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für einzelne erneuerbare Energieträger. Für mindestens einen erneuerbaren Energieträger müssen im kommenden Jahr laut EU-Vorgabe Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden: In solchen Gebieten soll der Ausbau ohne erhebliche Umweltauswirkungen und mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren möglich sein.